Gewässerordnung Graefenthal/Kelling
Gewässerordnung
ASV Humbert Hommersum / Angelfreunde an de Keckforst Gewässer Kessel – Gräfentahl & Niersbruch
- Das Landesfischereigesetz findet in allen Punkten Anwendung und ist zwingend einzuhalten.
- Es ist nur erlaubt die auf der Rückseite gekennzeichneten Bereiche zu beangeln.
- Das Anfüttern vor dem Angeltag ist verboten, anfüttern am Angeltag ist mit max. 500 gr. Futter gestattet. Das Anfüttern mit Boilies ist verboten.
- Tagesscheine können nur von Mitgliedern der Angelgemeinschaft erworben werden, beim Angeln ist das Mitglied zugegen zu sein. 1 – Tagesscheine können für 8€
3 – Tagesscheine können für 18€
ausgegeben werden.
- Das benutzen von Booten ist unter Auflagen erlaubt. Futterboote hingegen verboten.
- Das Tragen einer Rettungsweste ist für alle Insassen Verpflichtend.
- Der Antrieb mit Verbrennungsmotoren ist verboten.
- Das Befahren der Gewässer ist nur mit einer Bootskarte erlaubt.
Weitere Infos siehe Rückseite!
- Es darf mit max. drei Angelruten gefischt werden, die stets zu beaufsichtigen sind.
- Feuer, Grillen, Zelten, Campen und Baden ist strengstens verboten. Das Aufstellen von Angelschirmen / Zelten ist zum Zweck des Angelns erlaubt.
- Alle benötigten Nachweise zur Ausübung der Fischerei sind mit sich zu führen, alle Mitglieder beider Vereine dürfen die Papiere kontrollieren .
- Das eigenmächtige anlegen von Angelstellen ist strikt verboten .
- Das Befahren von Wegen zum Gewässer ist mit Kraftfahrzeugen untersagt.
- Angeln ohne Erlaubnis und Fischfrevel wird zur Anzeige gebracht .
- Jeder Angler ist dazu angehalten Müll und Unrat, auch von fremden Personen, fachgerecht zu entsorgen .
Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße. Darüber hinaus setzen wir folgende Schonmaße fest:
Hecht 60 cm
Zander 50 cm
Schleie 35 cm
Aal 50 cm
Vom 15. Februar bis 31. Mai ist das Angeln auf Hecht und Zander Verboten. Der Einsatz von Köderfischen sowie künstlichen Ködern ist dann untersagt.
Dieses Schreiben ist beim Angeln an oben genannten Gewässern immer mit zu führen!
Es werden Kontrollen zur Einhaltung der Gewässerordnung von amtlich bestellten Fischereiaufsehern durchgeführt!
Bei Zuwiderhandlung dieser Gewässerordnung halten wir uns ein Vereinsausschluss vor.
Informationen zur Bootskarte
Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen Boote einmalig durch den Verein geprüft werden.
Die Prüfung und Registrierung kann bei folgenden Personen durchgeführt werden:
Andre Werner 0162/6651141 Goch
Ludger Spronk 0151/59128725 Hassum
Nach der Prüfung wird für das jeweilige Boot eine Bootskarte Ausgehändigt.
Diese ist beim Befahren der Gewässer immer mit zu führen.
Die Bootsnummer muss gut sichtbar an der Rechten und Linken Bootsseite angebracht werden.
Die Schutzgebühr für eine Bootskarte beträgt einmalig 10€ und muss bei Bootsprüfung /Registrierung in bar bezahlt werden.
Diese Gewässerordnung ersetzt die Vorherige ab sofort 02.2023