Mindestmaße

Die folgenden Fischarten dürfen erst ab den genannten Mindestmaßen entnommen werden.
(max. Distanz ab Kopfspitze bis Ende Schwanzflosse)

FischartMindestmaßSchonzeiten
Aal (Anguilla anguilla L.)60cm01.10. – 31.03.
Barsch (Perca fluviatilis)25cm01.04. – 31.05
Hecht (Esox lucius L.)60cm15.02. – 30.04.
Karpfen (Cyprinus carpio L.)35cmkeine
Schleie (Tinca tinca L.)30cmkeine
Zander (Sander lucioperca L.)50cm01.04. – 31-05

Während der Schonzeit für die Raubfischarten (Hecht/Barsch/Zander) ist es verboten Kunstköder aller Art oder Köderfische zu verwenden. Die Benutzung lebender Köderfische ist grundsätzlich verboten.

Von den genannten Fischarten darf abgesehen vom Barsch pro Tag und Angler nur 1 Fisch entnommen werden. Bei Barschen liegt die Fangbegrenzung bei 3 Fischen pro Tag und Angler.

Krebse und Muscheln unterliegen ganzjährigen Schonzeiten und dürfen dem Gewässer nicht entnommen werden.