{"id":312,"date":"2025-06-21T18:29:39","date_gmt":"2025-06-21T16:29:39","guid":{"rendered":"https:\/\/asv-keckforst.de\/?page_id=312"},"modified":"2025-06-21T18:29:40","modified_gmt":"2025-06-21T16:29:40","slug":"gewaesserordnung-keckforst","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/asv-keckforst.de\/?page_id=312","title":{"rendered":"Gew\u00e4sserordnung Keckforst"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Gew\u00e4sserordnung Keckforst<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied verpflichtet sich durch Unterzeichnung des Aufnahmeantrages diese Gew\u00e4sser-ordnung anzuerkennen.<\/p>\n\n\n\n<p>1. Sportfischer sind Umweltsch\u00fctzer und zeigen dies in ihrem Verhalten. Sie nehmen besondere R\u00fccksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Gew\u00e4sser. Nistpl\u00e4tze br\u00fctender V\u00f6gle sind vor St\u00f6rungen zu bewahren. Das Verhalten aller Sportfischer untereinander soll durch Kameradschaft bestimmt sein, sie helfen untereinander.<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder Sportfischer hat bei Aus\u00fcbung der Fischerei die vom Gesetzgeber verlangten Ausweispapiere mit sich zu f\u00fchren. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesetzlich verlangte Ausweise:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der g\u00fcltige Fischereischein<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der g\u00fcltige Erlaubnisschein zum Fischfang f\u00fcr das entsprechende Gew\u00e4sser<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vereinsintern verlangte Ausweise und Dokumente:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der g\u00fcltige Fischereischein<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der g\u00fcltige Erlaubnisschein zum Fischfang f\u00fcr das entsprechende Gew\u00e4sser<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vermerk \u201ag\u00fcltig\u2018 bedeutet in diesem Fall, dass das entsprechende Dokument f\u00fcr das aktuelle Kalenderjahr entsprechend von einer befugten Person (Stadtverwaltung\/Vorstand) unterschrieben und abgestempelt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei der Begegnung am Angelgew\u00e4sser ist den Angelsportlern die sich durch Vorzeigen Ihres Fischereierlaubnisscheins ausweisen der eigene Fischereierlaubnisschein auf Verlangen vorzuzeigen. Den Gew\u00e4sserwarten, Fischereiaufsehern oder Mitgliedern des Vorstandes m\u00fcssen bei Kontrollen der Fischereierlaubnisschein und die Fangliste ausgeh\u00e4ndigt und nach Aufforderung die gefangenen Fische zur \u00dcberpr\u00fcfung der Mindestma\u00dfe vorgezeigt werden. Grunds\u00e4tzlich ist den Aufforderungen der Gew\u00e4sserwarte und den Mitgliedern des Vorstandes Folge zu leisten. Unbeaufsichtigte Angelger\u00e4te werden eingezogen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Mindestma\u00dfe &amp; Schonzeiten f\u00fcr Edelfische am Vereinsgew\u00e4sser sind:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-fixed-layout\"><tbody><tr><td>Fischart<\/td><td>Mindestma\u00df<\/td><td>Schonzeit<\/td><\/tr><tr><td>Aal<\/td><td>60 cm<\/td><td>01.10. &#8211; 31.03.<\/td><\/tr><tr><td>Hecht<\/td><td>60 cm<\/td><td>15.02. &#8211; 30.04.<\/td><\/tr><tr><td>Barsch<\/td><td>25 cm<\/td><td>01.04. &#8211; 31.05.<\/td><\/tr><tr><td>Karpfen<\/td><td>35 cm<\/td><td>keine<\/td><\/tr><tr><td>Schleie<\/td><td>30 cm<\/td><td>keine<\/td><\/tr><tr><td>Zander<\/td><td>50 cm<\/td><td>01.04. &#8211; 31-05<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der Schonzeit f\u00fcr die Raubfischarten (Hecht\/Barsch\/Zander) ist es verboten Kunstk\u00f6der aller Art oder K\u00f6derfische zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Von den genannten Fischarten darf abgesehen vom Barsch pro Tag und Angler nur 1 Fisch entnommen werden. Bei Barschen liegt die Fangbegrenzung bei 3 Fischen pro Tag und Angler.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Es darf Grunds\u00e4tzlich mit 3 Handangeln geangelt werden. Diese sind st\u00e4ndig zu beaufsichtigen. Entfernt sich ein Vereinsmitglied mehr als 10 Meter von seinem Angelplatz sind die Angeln einzuholen.<\/p>\n\n\n\n<p>Stellnetze und Reusen aller Art sind grunds\u00e4tzlich verboten, es sei denn der Vorstand genehmigt dies zu besonderen Zwecken (z.B. f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Erhaltung der Gew\u00e4sserbiologie).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nutzung von Angelbooten ist grunds\u00e4tzlich verboten, es sei denn der Vorstand genehmigt diese zu besonderen Zwecken (z.B. Arbeitseins\u00e4tze, Echolot-Vermessung).<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle einer Ausnahmegenehmigung muss es dabei sich um ein im Verein registriertes Boot handeln die Verwendung muss unter den f\u00fcr das Boot vorgeschriebenen Auflagen erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nutzung von Futterbooten ist erlaubt, es ist jedoch stets darauf zu achten, damit keine anderen Vereinsmitglieder bei der Aus\u00fcbung ihrer Angelei zu behindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn angef\u00fcttert wird hat dies in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu erfolgen, damit eine durch die F\u00fctterung entstehende Gew\u00e4sserbelastung weitgehend verhindert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Jedem Fischbesatz muss eine Gew\u00e4sserbewertung durch den Vorstand vorausgehen. Ist Fischbesatz notwendig m\u00fcssen die Besatzfische aus gesunden und kontrollierten Best\u00e4nden sowie m\u00f6glichst aus der Umgebung stammen. Besatz mit Kreuzungen, Zierfischen oder genetisch ver\u00e4nderten Fischen ist grunds\u00e4tzlich verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Das Baden im Gew\u00e4sser ist strengsten verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Das Aufstellen von Zelten und Angelschirmen sind im Rahmen der Angelei erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Das Anlegen von Feuerstellen und das Grillen sind strengstens verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Das eigenm\u00e4chtige Anlegen von Angelstellen ist verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet seinen M\u00fcll und Unrat fachgerecht zu entsorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Das Landesfischereigesetz findet in allen Punkten Anwendung und ist zwingend einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Zuwiderhandlung dieser Gew\u00e4sserordnung beh\u00e4lt sich der Vorstand den Ausschluss des zuwiderhandelnden Vereinsmitgliedes aus dem Verein vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Gew\u00e4sserordnung tritt mit Wirkung zum 15.03.2025 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gew\u00e4sserordnung Keckforst Jedes Mitglied verpflichtet sich durch Unterzeichnung des Aufnahmeantrages diese Gew\u00e4sser-ordnung anzuerkennen. 1. Sportfischer sind Umweltsch\u00fctzer und zeigen dies in ihrem Verhalten. Sie nehmen besondere R\u00fccksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Gew\u00e4sser. Nistpl\u00e4tze br\u00fctender V\u00f6gle sind vor St\u00f6rungen zu bewahren. Das Verhalten aller Sportfischer untereinander soll durch Kameradschaft bestimmt sein, sie helfen untereinander. Jeder Sportfischer hat bei Aus\u00fcbung der Fischerei die vom Gesetzgeber verlangten Ausweispapiere mit sich zu f\u00fchren. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten. Gesetzlich verlangte Ausweise: &#8211; der g\u00fcltige Fischereischein &#8211; der g\u00fcltige Erlaubnisschein zum Fischfang f\u00fcr das entsprechende Gew\u00e4sser Vereinsintern verlangte Ausweise und Dokumente: &#8211; der g\u00fcltige Fischereischein &#8211; der g\u00fcltige Erlaubnisschein zum Fischfang f\u00fcr das entsprechende Gew\u00e4sser Der Vermerk \u201ag\u00fcltig\u2018 bedeutet in diesem Fall, dass das entsprechende Dokument f\u00fcr das aktuelle Kalenderjahr entsprechend von einer befugten Person (Stadtverwaltung\/Vorstand) unterschrieben und abgestempelt ist. 2. Bei der Begegnung am Angelgew\u00e4sser ist den Angelsportlern die sich durch Vorzeigen Ihres Fischereierlaubnisscheins ausweisen der eigene Fischereierlaubnisschein auf Verlangen vorzuzeigen. Den Gew\u00e4sserwarten, Fischereiaufsehern oder Mitgliedern des Vorstandes m\u00fcssen bei Kontrollen der Fischereierlaubnisschein und die Fangliste ausgeh\u00e4ndigt und nach Aufforderung die gefangenen Fische zur \u00dcberpr\u00fcfung der Mindestma\u00dfe vorgezeigt werden. Grunds\u00e4tzlich ist den Aufforderungen der Gew\u00e4sserwarte und den Mitgliedern des Vorstandes Folge zu leisten. Unbeaufsichtigte Angelger\u00e4te werden eingezogen. 3. Die Mindestma\u00dfe &amp; Schonzeiten f\u00fcr Edelfische am Vereinsgew\u00e4sser sind: Fischart Mindestma\u00df Schonzeit Aal 60 cm 01.10. &#8211; 31.03. Hecht 60 cm 15.02. &#8211; 30.04. Barsch 25 cm 01.04. &#8211; 31.05. Karpfen 35 cm keine Schleie 30 cm keine Zander 50 cm 01.04. &#8211; 31-05 W\u00e4hrend der Schonzeit f\u00fcr die Raubfischarten (Hecht\/Barsch\/Zander) ist es verboten Kunstk\u00f6der aller Art oder K\u00f6derfische zu verwenden. Von den genannten Fischarten darf abgesehen vom Barsch pro Tag und Angler nur 1 Fisch entnommen werden. Bei Barschen liegt die Fangbegrenzung bei 3 Fischen pro Tag und Angler. 4. Es darf Grunds\u00e4tzlich mit 3 Handangeln geangelt werden. Diese sind st\u00e4ndig zu beaufsichtigen. Entfernt sich ein Vereinsmitglied mehr als 10 Meter von seinem Angelplatz sind die Angeln einzuholen. Stellnetze und Reusen aller Art sind grunds\u00e4tzlich verboten, es sei denn der Vorstand genehmigt dies zu besonderen Zwecken (z.B. f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Erhaltung der Gew\u00e4sserbiologie). Die Nutzung von Angelbooten ist grunds\u00e4tzlich verboten, es sei denn der Vorstand genehmigt diese zu besonderen Zwecken (z.B. Arbeitseins\u00e4tze, Echolot-Vermessung). Im Falle einer Ausnahmegenehmigung muss es dabei sich um ein im Verein registriertes Boot handeln die Verwendung muss unter den f\u00fcr das Boot vorgeschriebenen Auflagen erfolgen. Die Nutzung von Futterbooten ist erlaubt, es ist jedoch stets darauf zu achten, damit keine anderen Vereinsmitglieder bei der Aus\u00fcbung ihrer Angelei zu behindern. Wenn angef\u00fcttert wird hat dies in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu erfolgen, damit eine durch die F\u00fctterung entstehende Gew\u00e4sserbelastung weitgehend verhindert wird. 5. Jedem Fischbesatz muss eine Gew\u00e4sserbewertung durch den Vorstand vorausgehen. Ist Fischbesatz notwendig m\u00fcssen die Besatzfische aus gesunden und kontrollierten Best\u00e4nden sowie m\u00f6glichst aus der Umgebung stammen. Besatz mit Kreuzungen, Zierfischen oder genetisch ver\u00e4nderten Fischen ist grunds\u00e4tzlich verboten. 6. Das Baden im Gew\u00e4sser ist strengsten verboten. 7. Das Aufstellen von Zelten und Angelschirmen sind im Rahmen der Angelei erlaubt. 8. Das Anlegen von Feuerstellen und das Grillen sind strengstens verboten. 9. Das eigenm\u00e4chtige Anlegen von Angelstellen ist verboten. 10. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet seinen M\u00fcll und Unrat fachgerecht zu entsorgen. 11. Das Landesfischereigesetz findet in allen Punkten Anwendung und ist zwingend einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung dieser Gew\u00e4sserordnung beh\u00e4lt sich der Vorstand den Ausschluss des zuwiderhandelnden Vereinsmitgliedes aus dem Verein vor. Diese Gew\u00e4sserordnung tritt mit Wirkung zum 15.03.2025 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-312","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/312","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=312"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/312\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":314,"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/312\/revisions\/314"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asv-keckforst.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=312"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}